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BERATUNGSVEREINBARUNGEN | Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Zustandekommen des Vertrages und Ausschluss von Ansprüchen

Der Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin mit Nina Jares für eine Sexualberatung, Systemische Beratung oder Sexualtherapie vereinbart wurde und damit die Absicht besteht, eine Einzel- oder Paarberatung in Anspruch zu nehmen.

Die Beratung/Therapie mit Nina Jares ist keine Heilbehandlung und stellt keinen Ersatz für eine Psycho- und Pharmakotherapie dar. Es finden weder Anamnese bzw. Diagnose noch die Behandlung von Krankheiten statt. Entsprechend wird auch nicht die Heilung oder Linderung von Krankheiten versprochen. Das Wort Therapie bedeutet ein tiefergehender Beratungsprozess. 

§ 2 Beratungserfolg

Die Beraterin kann nicht garantieren, dass alle an die Beratung gerichteten Erwartungen erfüllt werden. Beide Parteien, Beraterin und insbesondere der*die Klient*in – arbeiten nach bestem Wissen und Können sowie mit dem Einsatz der ihnen gegebenen Mittel daran, dass sich der gewünschte Beratungserfolg einstellt.

§ 3 Beratungsdauer

Klient*in und Beraterin entscheiden gemeinsam Dauer, Anzahl und Abstände der Sitzungen. Der Beratungsvertrag kann jederzeit beiderseits ohne Begründung schriftlich (auch via E-Mail) gekündigt werden.

§ 4 Schweigepflicht

Die Beraterin verpflichtet sich, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Eine Entbindung dieser Schweigepflicht darf nur dann erfolgen, wenn Sie hierzu schriftlich Ihr Einverständnis erteilen. Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter und schließt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht ein, das bei einer Psychotherapie oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde. Fürchtet die Beraterin um Leib um Leben des Klienten oder einer beteiligten Person, so kann sie die entsprechenden Stellen informieren, um für Abhilfe zu sorgen.

§ 5 Gesundheitszustand

Die*der Klient*in versichert der Beraterin, dass sie*er an keiner Erkrankung leidet, welche deren Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die Beratung/Therapie aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit ausschließen. Sollte aktuell eine Psychotherapie in Anspruch genommen werden oder angeraten sein, bestätigt der*die Klient*in, dass er*sie dies der Beraterin und der behandelnden Person transparent macht und Nutzen/Risiko mit diesem*dieser bespricht.

§ 6 Beratungsausschluss

Sollte die Beraterin im Beratungsgespräch den Eindruck gewinnen, dass der/die Ratsuchende psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, kann das Beratungsgespräch mit der Bitte, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen werden.

Ebenfalls werden Klient*innen die akut alkoholisiert oder intoxikiert sind und/oder deren Fragen auf kriminellen Delikten beruhen von der Beraterin abgewiesen. Die Beratung wird außerdem sofort abgebrochen, wenn Klient*innen wiederholt diskriminierende Äußerungen religiöser, sexistischer, rassistischer oder generell gewaltverherrlichender Äußerungen treffen.

§ 7 Beratungshonorar

Eine Einzelsitzung dauert eine volle Stunde (60 Min.) und kostet 125 €. Eine Paarsitzung dauert 1.5 Stunden (90 Minuten) und kostet 210 €. Das Honorar gilt auch für die erste Sitzung.

Die Sitzung kann vorzugsweise per Überweisung oder Paypal bezahlt werden. Eine Quittung oder Rechnung erhalten Sie auf Wunsch im Anschluss an die Sitzung bzw. per E-Mail innerhalb von vier Wochen danach.

Da ich nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden bin und meine Leistung als freiberufliche Sexualtherapeutin und Beraterin eine Privatleistung und keine Heilbehandlung ist, werden die Kosten für eine Beratung nicht von den Krankenkassen erstattet. Dies hat jedoch u.a. auch den Vorteil, dass Sie z.B. keine Nachteile bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen haben. 

Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.

§ 8 Termine und Ausfallhonorar

Termine werden zwischen den Vertragsparteien im Voraus vereinbart. Eine kostenfreie Terminabsage ist über E-Mail bis max. 48 Stunden im Voraus (bei Montagsterminen bis Freitag 12:00 Uhr) möglich. Kurzfristige Terminabsagen durch die*den Klient*in weniger als 48h im Voraus (bei Montagsterminen am Freitag bis 12:00 Uhr) oder das Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin, unabhängig vom Grund der Verhinderung, stelle ich vollumfänglich in Rechnung. Das Ausfallhonorar umfasst den regulären Betrag für die ausgefallene Sitzung. Bei einer kurzfristigen Absage unter 48h, bei der der Nachweis von Krankheit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erbracht werden kann, beträgt das Ausfallhonorar 50% des regulären Betrages des Honorars der ausgefallenen Sitzung.

§ 9 Gerichtsstand, Haftung, Selbstverantwortlichkeit

Gerichtsstand ist Düsseldorf. Die Inhaberin, Nina Jares, haftet gegenüber dem Klienten/der Klientin nur in Höhe des gezahlten Beratungshonorars für jedwede Schäden, die angeblich oder tatsächlich aus der Beratung entstehen. Der Klient/die Klientin ist selbst bereit, für seine Handlungen die Verantwortung zu tragen und verpflichtet sich, die Beraterin über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu unterrichten und diese im Voraus mit ihr zu diskutieren.

§ 10 Supervision

Ich nehme regelmäßig Fallsupervision (Gruppe oder Einzel) in Anspruch. Ziel der Supervision ist es, durch Reflexion in meiner beraterischen und therapeutischen Arbeit unterstützt zu werden und so zu einer Verbesserung meines Handelns zu gelangen. Anonymisiert spreche ich dort über Inhalte aus Beratungssitzungen. 

 

Stand: 13. September 2023

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